Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Daniela Mokros
Hebbelstraße 29
14469 Potsdam
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website
Art und Zweck der Verarbeitung:
Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches.
Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.
Speicherdauer:
Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.
Newsletter
Art und Zweck der Verarbeitung:
Ihre Daten werden ausschließlich dazu verwendet, Ihnen den abonnierten Newsletter per E-Mail zuzustellen. Die Angabe Ihres Namens erfolgt, um Sie im Newsletter persönlich ansprechen zu können und ggf. zu identifizieren, falls Sie von Ihren Rechten als Betroffener Gebrauch machen wollen.
Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Abonnenten können auch über Umstände per E-Mail informiert werden, die für den Dienst oder die Registrierung relevant sind (bspw. Änderungen des Newsletterangebots oder technische Gegebenheiten).
Für eine wirksame Registrierung benötigen wir eine valide E-Mail-Adresse. Um zu überprüfen, dass eine Anmeldung tatsächlich durch den Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgt, setzen wir das „Double-opt-in“-Verfahren ein. Hierzu protokollieren wir die Bestellung des Newsletters, den Versand einer Bestätigungsmail und den Eingang der hiermit angeforderten Antwort. Weitere Daten werden nicht erhoben. Die Daten werden ausschließlich für den Newsletterversand verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtsgrundlage:
Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Außerdem können Sie sich jederzeit auch direkt auf dieser Website abmelden oder uns Ihren Widerruf über die am Ende dieser Datenschutzhinweise angegebene Kontaktmöglichkeit mitteilen.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Die Daten werden in diesem Zusammenhang nur verarbeitet, solange die entsprechende Einwilligung vorliegt. Danach werden sie gelöscht.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Ohne bestehende Einwilligung können wir Ihnen unseren Newsletter leider nicht zusenden.
Kontaktformular
Art und Zweck der Verarbeitung:
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.
Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.
Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.
Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)
Art und Zweck der Verarbeitung:
Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften.
Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Empfänger:
Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.
Speicherdauer:
Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Drittlandtransfer:
Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.
Widerruf der Einwilligung:
Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.
Verwendung von Adobe Typekit
Art und Zweck der Verarbeitung:
Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Companies (4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24, Republic of Ireland; nachfolgend „Adobe“), der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: https://www.adobe.com/de/privacy/policy.html
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Einbindung von Adobe Typekit und dem damit verbundenen Datentransfer zu Adobe ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Empfänger:
Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Informationen über die Nutzung Ihrer Daten durch Adobe Typekit Web Fonts Sie unter https://typekit.com/ und in der Datenschutzerklärung von Adobe Typekit: https://www.adobe.com/de/privacy/policies/typekit.html.
Speicherdauer:
Wir erheben keine personenbezogenen Daten durch die Einbindung von Adobe Typekit Web Fonts.
Drittlandtransfer:
Adobe ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TNo9AAG&status=Active).
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ohne die korrekte Darstellung der Inhalte von Standardschriften nicht ermöglicht werden.
Verwendung von Google Maps
Art und Zweck der Verarbeitung:
Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion.
Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.
Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Empfänger:
Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet.
Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.
Speicherdauer:
Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.
Drittlandtransfer:
Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
Widerruf der Einwilligung:
Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.
Eingebettete YouTube-Videos
Art und Zweck der Verarbeitung:
Auf einigen unserer Webseiten betten wir YouTube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA (nachfolgend „YouTube“). Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.
Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch YouTube erhalten Sie in den Datenschutzerklärungen des Anbieters, Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre (https://policies.google.com/privacy). Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Einbindung von YouTube und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Empfänger:
Der Aufruf von YouTube löst automatisch eine Verbindung zu Google aus.
Speicherdauer und Widerruf der Einwilligung:
Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/
Drittlandtransfer:
Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.
Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited. Wenn der Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf dieser Website außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sitzt, dann erfolgt die Google Analytics Datenverarbeitung durch Google LLC. Google LLC und Google Ireland Limited werden nachfolgend "Google" genannt.
Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf dem Computer des Seitenbesuchers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch den Seitenbesucher ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website durch den Seitenbesucher (einschließlich der gekürzten IP-Adresse) werden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert.
Google Analytics wird ausschließlich mit der Erweiterung "_anonymizeIp()" auf dieser Website verwendet. Diese Erweiterung stellt eine Anonymisierung der IP-Adresse durch Kürzung sicher und schließt eine direkte Personenbeziehbarkeit aus. Durch die Erweiterung wird die IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die im Rahmen von Google Analytics von dem entsprechenden Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Im Auftrag des Seitenbetreibers wird Google die anfallenden Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen dem Seitenbetreiber gegenüber zu erbringen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das berechtigte Interesse an der Datenverarbeitung liegt in der Optimierung dieser Website, der Analyse der Benutzung der Website und der Anpassung der Inhalte. Die Interessen der Nutzer werden durch die Pseudonymisierung hinreichend gewahrt.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Analytics und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Speicherdauer und Widerruf der Einwilligung
Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, finden sich in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy)
Drittlandtransfer:
Google LLC. bietet eine Garantie auf Basis der Standardvertragsklauseln ein angemessenes Datenschutzniveau einzuhalten. Die gesendeten und mit Cookies, Nutzerkennungen (z. B. User-ID) oder Werbe-IDs verknüpften Daten werden nach 50 Monaten automatisch gelöscht. Die Löschung von Daten, deren Aufbewahrungsdauer erreicht ist, erfolgt automatisch einmal im Monat.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.
Die Erfassung durch Google Analytics kann ferner verhindert werden, indem der Seitenbesucher die Cookie-Einstellungen für diese Website anpasst. Der Erfassung und Speicherung der IP-Adresse und der durch Cookies erzeugten Daten kann außerdem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Das entsprechende Browser- Plugin kann unter dem folgenden Link heruntergeladen und installiert werden: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout.
Der Seitenbesucher kann die Erfassung durch Google Analytics auf dieser Webseite verhindern, indem er auf folgenden Link klickt. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die zukünftige Erfassung der Daten beim Besuch dieser Website verhindert.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, finden sich in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Google ReCaptcha
Zum Schutz Ihrer Anfragen per Internetformular verwenden wir den Dienst reCAPTCHA des Unternehmens Google LLC (Google). Die Abfrage dient der Unterscheidung, ob die Eingabe durch einen Menschen oder missbräuchlich durch automatisierte, maschinelle Verarbeitung erfolgt. Die Abfrage schließt den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google ein. Zu diesem Zweck wird Ihre Eingabe an Google übermittelt und dort weiter verwendet. Ihre IP-Adresse wird von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung dieses Dienstes auszuwerten. Die im Rahmen von reCaptcha von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Für diese Daten gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google finden Sie unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Einbindung von ReCaptcha und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Speicherdauer und Widerruf der Einwilligung
Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, finden sich in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy)
Drittlandtransfer:
Google LLC. bietet eine Garantie auf Basis der Standardvertragsklauseln ein angemessenes Datenschutzniveau einzuhalten. Die gesendeten und mit Cookies, Nutzerkennungen (z. B. User-ID) oder Werbe-IDs verknüpften Daten werden nach 50 Monaten automatisch gelöscht. Die Löschung von Daten, deren Aufbewahrungsdauer erreicht ist, erfolgt automatisch einmal im Monat.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.
Social Plugins
Art und Zweck der Verarbeitung:
Auf unseren Webseiten werden Social Plugins der unten aufgeführten Anbieter eingesetzt. Die Plugins können Sie daran erkennen, dass sie mit dem entsprechenden Logo gekennzeichnet sind.
Über diese Plugins werden unter Umständen Informationen, zu denen auch personenbezogene Daten gehören können, an den Dienstebetreiber gesendet und ggf. von diesem genutzt. Wir verhindern die unbewusste und ungewollte Erfassung und Übertragung von Daten an den Diensteanbieter durch eine 2-Klick-Lösung. Um ein gewünschtes Social Plugin zu aktivieren, muss dieses erst durch Klick auf den entsprechenden Schalter aktiviert werden. Erst durch diese Aktivierung des Plugins wird auch die Erfassung von Informationen und deren Übertragung an den Diensteanbieter ausgelöst. Wir erfassen selbst keine personenbezogenen Daten mittels der Social Plugins oder über deren Nutzung.
Wir haben keinen Einfluss darauf, welche Daten ein aktiviertes Plugin erfasst und wie diese durch den Anbieter verwendet werden. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass eine direkte Verbindung zu den Diensten des Anbieters ausgebaut wird sowie mindestens die IP-Adresse und gerätebezogene Informationen erfasst und genutzt werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Diensteanbieter versuchen, Cookies auf dem verwendeten Rechner zu speichern. Welche konkreten Daten hierbei erfasst und wie diese genutzt werden, entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Diensteanbieters. Hinweis: Falls Sie zeitgleich bei Facebook angemeldet sind, kann Facebook Sie als Besucher einer bestimmten Seite identifizieren.
Wir haben auf unserer Website die Social-Media-Buttons folgender Unternehmen eingebunden:
SSL-Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.
Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person
Daniela Mokros
Hebbelstraße 29
14469 Potsdam
Telefon 0331 - 60 127 003
Fax 0331 - 60 127 004
Die Datenschutzerklärung wurde mithilfe der activeMind AG erstellt, den Experten für externe Datenschutzbeauftragte (Version #2019-04-10).
Wenn du unsere Website besuchst, sammeln wir Informationen über deine Nutzung durch ein Webanalyse-Tool, das von unserem Hosting-Service bereitgestellt wird. Dieses Tool sammelt und kombiniert deine IP-Adresse und deinen User Agent, verkürzt sie und speichert diese Daten mit einer Hash-Funktion. Durch diesen Vorgang wird eine Besucherkennung erstellt, die mit einem zufällig generierten Wert (SALT) verschlüsselt ist, der sich alle 24 Stunden ändert. Diese Methode stellt sicher, dass deine IP-Adresse nicht aus dem gespeicherten Besucheridentifikator rekonstruiert werden kann, so dass deine Anonymität gewahrt bleibt. Außerdem führen wir diese Informationen nicht mit anderen Daten zusammen und sie werden nur auf dem Server des Hosting-Anbieters gespeichert.
Wir verarbeiten auch Webanalysedaten, HTTP-Daten und Webanalyseprofildaten. Das von uns verwendete Webanalysetool erstellt und speichert ein Webanalyseprofil, das Details über deine Nutzung der Website enthält, wie z. B. Seitenaufrufe, Besuchshäufigkeit, Verweildauer auf jeder Seite und den User Agent deines Geräts. Dazu gehören Nutzungsdaten (wie besuchte Webseiten und Zugriffszeiten) und Kommunikationsdaten (wie Browsertyp, Betriebssystem und IP-Adressen).
Mit der Verarbeitung dieser Daten wollen wir das Nutzerverhalten in zusammengefasster Form analysieren, um die Darstellung und den Inhalt unserer Website zu verbessern. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. (f) GDPR), insbesondere an der Durchführung von Webmessungen, um unsere Produkte und unsere Website zu verbessern.
Die erhobenen Daten werden mit unserem Website-Hosting-Anbieter geteilt und innerhalb der EU verarbeitet.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Jotform
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung ("AVV") spiegelt die Zustimmung der wider
Vertragsparteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der
Jotform-Nutzungsbedingungen gelten für seine Starter-, Bronze-, Silber- und Gold-Kunden von
Jotform ("Nutzungsbedingungen") oder an unsere Firmenkunden als Teil des Masters Es gilt die
Abonnementvereinbarung ("MSA").
Die Dauer dieses AVV orientiert sich an der Dauer des Jotform-Abonnements des
Datenverantwortlichen. Hier fehlende Begriffsbestimmungen haben, wie oben bestimmt, dieselbe
Bedeutung wie in den Nutzungsbedingungen oder dem MSA.
Zusätzliche Begriffsbestimmungen
“Datenverantwortlicher” bezieht sich auf den Kunden von Jotform, der das Abonnement
abgeschlossen hat.
“Datenschutzrecht” bezieht sich auf alle einschlägigen Gesetze zum Datenschutz und der
Privatsphäre unter uneingeschränktem Einschluss der allgemeinen Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), und einschlägiger Gesetze und Verordnungen zur DSGVO und
Regeln, Verordnungen sowie rechtsverbindliche Gerichtsentscheidungen, die von den
zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eingesetzt und der vom Vereinigten Königreich
(“UK”) verabschiedeten allgemeinen Datenschutzverordnung, dem UK Data Protection Act 2018
(und damit einhergehender Verordnungen), den UK Privacy und Electronic Communications
Regulations 2003, im Einklang mit einschlägigen nationalen Gesetzen zur Umsetzung in den
Mitgliedsstaaten der EU oder wo zutreffend anderen Ländern, so wie sie umgesetzt oder von Zeit
zur Zeit überarbeitet, verschärft oder ersetzt werden. Die Begriffsbestimmungen “Verarbeiten”,
“Verarbeitung” und “verarbeitet” werden entsprechend ausgelegt.
“Betroffene Person” bezeichnet das Individuum, von dem die personenbezogenen Daten erhoben
werden.
“Datenschutzverletzung” bezeichnet Vorkommnisse in der Sicherheit, die zu versehentlichem
oder unrechtmäßigen Verlust von Daten, ihrer Zerstörung, ihrer Änderung, ihre unrechtmäßige
Offenlegung oder zu Zugriff auf übertragene, gespeicherte oder auf andere Weise verarbeitete
personenbezogenen Daten führen.
“DSGVO” bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr.
“Anweisungen“ sind die schriftlichen Anweisungen des Verantwortlichen an den
Auftragsverarbeiter dass der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten nach Bedarf
verarbeitet, um dem Verantwortlichen Zugriff auf und zu gewähren Nutzung der Plattform.
“Personenbezogene Daten” bezeichnet alle Informationen, die einer Person zugeordnet werden
können, die unter die Datenschutz-Grundverordnung fallen.
1
“Plattform” bezeichnet die Jotform Plattform zur Erstellung von Formularen.
“Verarbeitung” bezeichnet jeden Vorgang oder Ablauffolgen, die personenbezogene Daten
durchlaufen und beinhaltet das Erfassen, Aufnehmen, Sortieren, Strukturieren, Speichern, sowie
die Änderung oder Anpassung, das Abrufen, das Nutzen, das Offenlegen durch Übertragen, die
Verbreitung oder sonstige Offenlegung, Anpassung und Zusammenführung, Einschränkung oder
das Löschen von personenbezogenen Daten.
“Datenverarbeiter” bezeichnet Jotform Ltd.
“Standardvertragsklauseln” bezieht sich auf den in Anhang 1 anliegenden
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021 über die Übertragung von
personenbezogenen Daten an Datenverarbeiter in Drittländer, welche nicht über ein
ausreichendes Niveau an Datenschutz verfügen, sowie alle geänderten im UK-Anhang
beschriebenen Klauseln, die hier als Anhang 2 anliegen, wie sie vom UK im Rahmen des UK
GDPR, dem UK Data Protection Act 2018 (und damit einhergehender Regelungen), sowie den
UK Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 getroffen wurden.
Details der Datenverarbeitung
1. Kategorien von betroffenen Personen: (a) Parteien, die ausgefüllte Formulare, die
personenbezogene Daten an den Datenverantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Plattform
durch den Datenverantwortlichen übertragen haben, und (b) der Datenverantwortliche und
Akteure, die im Namen des Datenverantwortlichen agieren, die dem Datenverarbeiter ihre
personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform durch den
Datenverantwortlichen zur Verfügung stellen.
2. Arten von personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten, so wie in Artikel 4 der
DSGVO definiert.
3. Gegenstand und Natur der Datenverarbeitung. Der Gegenstand der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten durch den Datenverarbeiter ist das Bereitstellen der Plattform an den
Datenverantwortlichen, soweit diese die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfordert.
Die personenbezogenen Daten können so wie hier vorgegeben verarbeitet werden.
4. Zweck der Verarbeitung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der
Bereitstellung der Plattform.
5. Dauer der Verarbeitung. Personenbezogene Daten werden so lange verarbeitet, wie ein
Abonnement für die Plattform aktiv ist.
Pflichten des Datenverantwortlichen
Im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Datenverantwortliche allein verantwortlich für die
Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre gilt für den
Controller, insbesondere in Bezug auf die Offenlegung und die Übertragung personenbezogener
Daten an den Datenverarbeiter und die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, den Datenverarbeiter ohne schuldhaftes Verzögern und
in vollem Umfang über alle Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die rechtlichen
Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu informieren.
2
Pflichten des Datenverarbeiters
1. Einhaltung der Anweisungen. Der Datenverantwortliche erkennt an und stimmt zu, dass er für
die personenbezogenen Daten verantwortlich ist und Jotform diese als Datenverarbeiter
verarbeitet. Der Datenverarbeiter darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der
Anweisungen und im Rahmen des einschlägigen Rechts erfassen, verarbeiten und nutzen.
2. Sicherheit. Der Datenverarbeiter verpflichtet sich, alle notwendigen technischen und
organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor versehentlicher
oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Abänderung, ungerechtfertigter Offenlegung oder
Zugriff, wie in Anhang 2 der Standardvertragsklauseln beschrieben, zu schützen. Solche
Maßnahmen beinhalten, beschränken sich allerdings nicht auf:
i. Vorkehrungen zur Verhinderung von Zugriffen von unberechtigten Personen auf
personenbezogene Daten im Verarbeitungssystem (Physische Zugriffskontrolle)
ii. Vorkehrungen zur Verhinderung der Nutzung der Systeme, der zur Verarbeitung von
personenbezogenen Daten eingesetzt werden, ohne Zugangsberechtigung (Logische
Zugriffskontrolle),
iii. Das Sicherstellen, dass Personen mit Zugriffsrechten auf das Verarbeitungssystem für
personenbezogene Daten nur auf die personenbezogenen Daten Zugriff erhalten, die sie im
Rahmen ihrer Zugriffsrechte aufrufen dürfen und dass im Rahmen der Verarbeitung, bei der
Nutzung oder nach der Speicherung personenbezogene Daten nicht gelesen, kopiert, geändert
oder gelöscht werden können (Datenzugriffskontrolle)
iv. Das Sicherstellen, dass personenbezogene Daten bei der Übertragung, beim Transfer oder
beim Speichern auf Speichermedien nicht ohne Genehmigung gelesen, kopiert, geändert oder
gelöscht werden können und dass die Zielunternehmen für alle Übertragungen von
personenbezogenen Daten über Datenübertragungseinrichtungen feststehen und verifiziert
werden (Datentransferkontrolle)
v. Die Einrichtung einer Dokumentation, um zu dokumentieren, ob und durch wen
personenbezogene Daten in das Verarbeitungssystem von personenbezogenen Daten
eingespeist oder verändert wurden. (Eingabekontrolle)
vi. Das Sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur im Rahmen der Anweisungen
verarbeitet werden.
vii. Das Sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor versehentlichem Untergang oder
Zerstörung geschützt sind. (Verfügbarkeitskontrolle)
Der Datenverarbeiter unterstützt den Datenverantwortlichen bei der Erfüllung der Einrichtung der
Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf personenbezogene Daten (einschließlich, wenn zutreffend,
die Pflichten des Datenverantwortlichen aus den Artikeln 32 bis 34 der DSGVO), indem er (i) die
in Anhang II beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einsetzt, (ii) sich verpflichtet, sich an die
Regelungen von Abschnitt 4 dieses AVV (Datenschutzverletzungen) zu halten, und (iii) dem
Datenverantwortlichen alle Informationen in Bezug auf die Verarbeitung im Falle einer
Datenschutzverletzung zur Verfügung stellt.
3. Vertraulichkeit. Der Datenverarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter, die vom
Datenverarbeiter autorisiert wurden, personenbezogene Daten in seinem Namen zu verarbeiten,
der Vertraulichkeit in Bezug auf den Umgang und die Verarbeitung personenbezogener Daten
unterliegen.
3
4. Datenschutzverletzungen. Der Datenverarbeiter wird den Datenverantwortlichen über
Datenschutzverletzungen, die personenbezogene Daten, wie sie im Datenschutzgesetz geregelt
sind, betreffen, informieren. Wenn vom Datenverantwortlichen gewünscht, wird der
Datenverarbeiter den Datenverantwortlichen zeitnah so unterstützen, dass der
Datenverantwortliche die Möglichkeit hat, die Datenschutzverletzung an die betroffenen
Personen und, wenn im Rahmen geltenden Rechts vonnöten, ebenfalls die verantwortlichen
Behörden darüber zu informieren.
5. Datenabfrage durch betroffene Personen. Der Datenverarbeiter ermöglicht eine angemessene
Unterstützung, auch durch passende technische und organisatorische Maßnahmen und
entsprechend der Natur der Verarbeitung, um es dem Datenverantwortlichen zu ermöglichen,
Anfragen von betroffenen Personen, die ihren Rechtsanspruch im Rahmen eines
Datenschutzgesetzes in Bezug auf personenbezogene Daten (darunter Zugriff, Berichtigung,
Einschränkung, Löschung oder Übertragbarkeit personenbezogener Daten, wo zutreffend),
soweit dies vom Gesetz vorgesehen ist, zu beantworten. Wird eine solche Anfrage direkt an den
Datenverarbeiter gestellt, wird der Datenverarbeiter den Datenverantwortlichen umgehend
darüber in Kenntnis setzen und die betroffene Person darauf hinweisen, dass sie diese Anfrage
an den Datenverantwortlichen zu stellen hat. Der Datenverantwortliche ist allein dafür
verantwortlich, auf die Anfragen von betroffenen Personen zu reagieren.
6. Unterauftragsverarbeiter. Der Datenverarbeiter hat das Recht, Google Cloud und/oder Amazon
Web Services als Unterauftragsverarbeiter zur Erfüllung seiner Pflichten zur Bereitstellung von
Speicher für die Plattform zu nutzen. Sollte der Datenverarbeiter andere Unterauftragsverarbeiter
anweisen wollen, wird der Datenverarbeiter den Datenverantwortlichen darüber schriftlich
informieren und dem Datenverantwortlichen die Möglichkeit geben, innerhalb von 30 (dreißig)
Tagen nach Bekanntmachung der Inanspruchnahme anderer Unterauftragsverarbeiter zu
widersprechen. Der Widerspruch muss begründet sein (beispielsweise wenn der
Datenverantwortliche beweisen kann, dass die Nutzung des Unterauftragsverarbeiters den
Schutz seiner personenbezogenen Daten gefährden würde). Wenn der Datenverarbeiter und der
Datenverantwortliche einen Widerspruch nicht lösen können, hat der Datenverantwortliche das
Recht, sein Abonnement schriftlich beim Datenverarbeiter zu beenden.
Wenn der Datenverarbeiter Unterauftragsverarbeiter in Anspruch nimmt, stellt der
Datenverarbeiter sicher, dass es zwischen ihm und dem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag
gibt, der die im AVV für den Datenverarbeiter festgelegten Pflichten des Datenverarbeiters auf
diesen überträgt. Falls der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten bezüglich des
Datenschutzes nicht nachkommt, trägt der Datenverarbeiter gegenüber dem
Datenverantwortlichen die Verantwortung. Der Datenverantwortliche hat das Recht, die
Informationen vom Datenverarbeiter einzuholen, die nach bestem Wissen und Gewissen
notwendig sind, um sicherzustellen, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten
gegenüber dem Datenverarbeiter, die Daten im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht zu
verarbeiten, nachkommt.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind ebenfalls dann einschlägig, wenn der Datenverarbeiter
einen Unterauftragsverarbeiter in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
(“EWR”), das von der Europäischen Kommission als Land mit einem unzureichenden
Datenschutzniveau für personenbezogene Daten eingestuft wird, in Anspruch nimmt. Wenn der
Datenverarbeiter im Rahmen der Durchführung dieses AVVs personenbezogene Daten an einen
neuen Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWRs überträgt, ist Jotform verpflichtet, vor einer
solchen Übertragung sicherzustellen, dass es einen rechtlichen Rahmen gibt, der dafür sorgt,
dass das notwendige Niveau erreicht wird.
7. Datenübertragung.
In die USA: Der Verantwortliche erkennt an und stimmt zu, dass personenbezogene Daten in
4
sehr seltenen Fällen in die Vereinigten Staaten übertragen werden könnten, auch wenn der
Verantwortliche sich möglicherweise dafür entschieden hat, personenbezogene Daten in der EU
oder im Vereinigten Königreich zu speichern, wenn der Auftragsverarbeiter eine Anfrage nach
den Daten erhalten würde im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren oder einer
Strafverfolgungsanfrage und wenn der Auftragsverarbeiter der Ansicht ist, dass er die Daten
bereitstellen muss. In solchen Fällen gilt das Datenschutzrahmenwerk (DPF / Privacy Shield) und
die Standardvertragsklauseln finden keine Anwendung. Jotform Inc. ist beim DPF
selbstzertifiziert.
Außerhalb der USA oder in ein anderes Land ohne Angemessenheitsbeschluss der
Europäischen Kommission: Die Standardvertragsklauseln in Anlage 1 gelten für
personenbezogene Daten, die außerhalb des EWR entweder direkt oder per Weiterübermittlung
in jedes Land übertragen werden, das nicht von der Europäischen Union anerkannt wird Die
Kommission gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten (wie
im Datenschutzgesetz beschrieben), mit Ausnahme personenbezogener Daten, die außerhalb
des Vereinigten Königreichs übertragen werden und durch das UK Addendum geregelt werden,
das hier als Anlage 2 beigefügt ist.
8. Löschung oder Herausgabe personenbezogener Daten. Außer im Rahmen geltenden
Datenschutzrechts löscht der Datenverarbeiter alle personenbezogenen Daten (inklusive
Kopien), die er gemäß der Vorgaben dieses AVV besitzt, nach Beendigung oder Ablauf des
Abonnements des Datenverantwortlichen. Wenn der Datenverarbeiter die personenbezogenen
Daten aus technischen oder sonstigen Gründen nicht löschen kann, wird der Datenverarbeiter
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet
werden können.
9. Sonstige Bestimmungen. Wenn und soweit eine der Anforderungen des DSGVO-Abschnitts
28(a)-(h) hierin nicht ausdrücklich angesprochen wird, gilt hiermit, dass diese DPA diese
Anforderungen als von den Parteien vereinbarte Bestimmungen einschließt.
Überprüfungen
Während der Laufzeit des Abonnements hat der Datenverantwortliche einmal im Jahr das Recht,
vom Datenverarbeiter Informationen einzuholen, die das Handeln im Einklang mit den Pflichten
aus Artikel 28 der DSGVO darlegen und der Datenverarbeiter ist verpflichtet, den
Datenverantwortlichen bei dieser Überprüfung zu unterstützen. Der Datenverarbeiter ist nicht
verpflichtet, Informationen zur Verfügung zu stellen oder preiszugeben, die gegen geltendes
Recht, eine Verschwiegenheitserklärung oder andere Pflichten Dritten gegenüber verstoßen.
Allgemeine Bestimmungen
Im Falle von Unstimmigkeiten soll dieser AVV über den Bedingungen des Vertrags stehen. Wenn
einzelne Abschnitte dieses AVV unrechtmäßig oder nicht durchführbar sind, hat dies keinen
Einfluss auf die Durchsetzbarkeit der anderen Abschnitte dieses AVV.
Wenn im UK-Nachtrag nicht anders bestimmt, stimmen die im untenstehenden Abschnitt
“Vertragsparteien AVV” die Vertragspartner den Standardvertragsklauseln in Anhang 1 (wo und
soweit zutreffend), dem UK-Nachtrag als Anhang 2 anliegend, soweit rechtlich zutreffend und alle
weiteren Anhänge. Im Falle eines Konflikts oder Widerspruchs zwischen diesem AVV, den
Standardvertragsklauseln aus Anhang 1 und dem UK-Anhang in Anhang 2, haben die
Standardvertragsklauseln dort Vorrang, wo die EU-DSGVO einschlägig ist und der UK-Anhang
dort, wo die UK-DSGVO einschlägig ist. Ab dem 25. Mai 2018 verarbeitet Jotform
personenbezogene Daten in Einklang mit den Voraussetzungen des Datenschutzrechts, die hier
5
Anwendung finden, die direkt auf die Vorgaben des Datenverarbeiters auf der Plattform
Anwendung finden.
Wenn der Datenverantwortliche in den USA ansässig ist, ist der Vertragspartner dieses AVVs
Jotform Inc. Wenn der Datenverantwortliche in UK oder in der EU ansässig ist, ist der
Vertragspartner dieses AVVs Jotform Ltd. Wenn der Datenverantwortliche in Australien,
Neuseeland oder Asien ansässig ist, ist der Vertragspartner dieses AVVs Jotform Pty Ltd. Wenn
der Datenverantwortliche an einem anderen Ort, der nicht in diesem Absatz aufgeführt wurde,
ansässig ist, ist der Vertragspartner dieses AVVs die Firma Jotform, über die der
Datenverantwortliche sein Abonnement auf der Jotform Plattform abgeschlossen hat. Die
Klauseln dieses AVV sollen nach Unterschrift durch den Kunden als ebenfalls von Jotform
unterzeichnet gelten, ohne dass es der Unterschrift durch Jotform bedarf.
6
Der Datenverantwortliche soll diesen AVV elektronisch unterzeichnen.
Die Vertragsparteien einigen sich hiermit auf die Bedingungen dieses AVV.
Daniela Mokros
Daniela Mokros 26. März 2025
Geschäftsführerin
Hebbelstraße 29, 6
Potsdam, 14469
Germany
7
Anhang 1
Die Vertragsparteien einigen sich auf die folgenden Standardvertragsklauseln – abgeändert
gemäß der EU im Juni 2021. Diese sind einschlägig für alle Übermittlungen von
personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des EWR ohne Angemessenheitsentscheidung.
Standardvertragsklauseln
Abschnitt I
Klausel 1
Zweck und Anwendungsbereich
(a) Mit diesen Standardvertragsklauseln soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen der
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/ EG (Datenschutz-Grundverordnung) bei
der Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland eingehalten werden.
(b) Die Parteien:
(i) die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), Behörde(n), Agentur(en) oder sonstige(n)
Rechtskörperschaft(en) (im Folgenden “Einrichtung(en)”), die die personenbezogenen Daten, die
wie in Anhang I. beschrieben, übermittelt/n (im Folgenden „Datenexporteur“), und
(ii) die Einrichtung(en) in einem Drittland, die personenbezogene Daten vom Datenexporteur
direkt oder indirekt durch eine andere Einrichtung, die ebenfalls diesen Klauseln unterliegt und in
Anhang I. aufgeführt wird (im Folgenden jeweils „Datenimporteur“)
haben sich auf die folgenden Standardvertragsklauseln (fortan „Klauseln“) geeinigt.
(c) Diese Klauseln betreffen die Übermittlung personenbezogener Daten wie in Anhang I.
beschrieben.
(d) Die Anlage zu diesen Klauseln mit den darin enthaltenen Anhängen ist Bestandteil dieser
Klauseln.
Klausel 2
Wirkung und Unabänderbarkeit der Klauseln
(a) Diese Klauseln enthalten geeignete Garantien einschließlich durchsetzbarer Rechte
betroffener Personen und wirksamer Rechtsbehelfe gemäß Artikel 46 (1) und Artikel 46(2) (c) der
Verordnung (EU) 2016/679 sowie – in Bezug auf die Übermittlungen von Verantwortlichen an
Auftragsverarbeiter und/oder von Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter –
Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 28 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2016/679, sofern diese
nicht geändert werden, mit Ausnahme der Auswahl des entsprechenden Moduls oder der
entsprechenden Module oder der Ergänzung oder Aktualisierung von Informationen in der
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Anlage. Das hält die Parteien nicht davon ab, die Standardvertragsklauseln, die im Rahmen
dieser Klauseln festgelegt sind, in einem umfangreicheren Vertrag und/oder durch das Zufügen
weiterer Klauseln oder weiterer Garantien, zu erweitern, sofern diese weder unmittelbar noch
mittelbar im Widerspruch zu diesen Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten
der betroffenen Personen beschneiden.
(b) Diese Klauseln beschränken nicht die Pflichten des Datenexporteurs im Rahmen der
Verordnung (EU) 2016/679.
Klausel 3
Drittbegünstigte
(a) Betroffene Personen können sich auf diese Klauseln berufen und sie als Drittbegünstigte
gegen den Datenexporteur und/oder Datenimporteur unter Berücksichtigung der folgenden
Ausnahmen durchsetzen:
(i) Klausel 1, Klausel 2, Klausel 3, Klausel 6, Klausel 7;
(ii) Klausel 8.1(b), 8.9(a), (c), (d) und (e);
(iii) Klausel 9 – Satz 9(a), (c), (d) und (e);
(iv) Klausel 12 – Klausel 12(a), (d) und (f);
(v) Klausel 13;
(vi) Klausel 15.1(c), (d) und (e);
(vii) Klausel 16(e);
(viii) Klausel 18 – Satz 18(a) und (b);
(b) Die Rechte betroffener Personen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 bleiben von
Buchstabe a unberührt.
Klausel 4
Auslegung
(a) Da, wo diese Klauseln sich den Begriffen bedienen, die in der Verordnung (EU) 2016/679
beschrieben sind, sollen sie dieselbe Bedeutung haben wie in der Verordnung.
(b) Diese Klauseln sollen im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/679 gelesen und ausgelegt
werden.
(c) Diese Klauseln sollen nicht auf eine Art ausgelegt werden, die im Widerspruch zu den
Rechten und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 steht.
Klausel 5
Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen von damit
zusammenhängenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, die zu dem Zeitpunkt bestehen,
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zu dem diese Klauseln vereinbart oder eingegangen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 6
Beschreibung der Übermittlung(en)
Die Einzelheiten der Datenübermittlung(en), insbesondere die Kategorien der übermittelten
personenbezogenen Daten und der/die Zweck(e), zu dem/denen sie übermittelt werden, sind in
Anhang I aufgeführt.
Klausel 7
Kopplungsklausel
(a) Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung
der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie
die Anlage ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.
(b) Nach Ausfüllen der Anlage und Unterzeichnung von Anhang I wird die beitretende Partei
Vertragspartner dieser Klauseln und hat die Rechte und Pflichten eines Datenexporteurs oder
eines Datenimporteurs entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.
(c) Für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei erwachsen der beitretenden Einrichtung keine
Rechte oder Pflichten aus diesen Klauseln.
Abschnitt II – Pflichten der Parteien
Klausel 8
Datenschutzgarantien
Der Datenexporteur versichert, sich im Rahmen des Zumutbaren davon überzeugt zu haben,
dass der Datenimporteur – durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer
Maßnahmen – in der Lage ist, seinen Pflichten aus diesen Klauseln nachzukommen.
8.1 Weisungen
(a) Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der
schriftlichen Anweisungen durch den Datenexporteur. Der Datenexporteur kann solche
Anweisungen während der Dauer des Vertrags immer wieder neu gestalten.
(b) Der Datenimporteur unterrichtet den Datenexporteur unverzüglich, wenn er diese Weisungen
nicht befolgen kann.
8.2 Zweckbindung
Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I
genannten spezifischen Zweck(e) der Übermittlung, es sei denn, er hat vom Datenexporteur
andere Anweisungen erhalten.
8.3 Transparenz
Auf Anfrage erstellt der Datenexporteur eine Kopie dieser Klauseln einschließlich der von ihnen
ausgefüllten Anlage unentgeltlich für die betroffene Person. Soweit es zum Schutz von
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Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich der in Anhang
II beschriebenen Maßnahmen und personenbezogenen Daten, ist der Datenexporteur berechtigt,
diese Teile des Texts der Anlagen an diese Klauseln vor dem Weiterreichen der Kopie
unkenntlich zu machen. Weiterhin soll allerdings eine aussagekräftige Zusammenfassung
angefügt werden, wenn die betroffene Person andernfalls den Inhalt der Anlage nicht verstehen
würde oder ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage teilen die Parteien der betroffenen
Person die Gründe für die Schwärzungen so weit wie möglich mit, ohne die geschwärzten
Informationen offenzulegen. Diese Klausel gilt unbeschadet der Pflichten des Datenexporteurs
gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679.
8.4 Richtigkeit
Wenn der Datenimporteur darüber Kenntnis erlangt, dass die personenbezogenen Daten, die er
empfangen hat, sachlich unrichtig oder nicht auf dem neusten Stand sind, informiert er den
Datenexporteur unverzüglich. In diesem Fall ist der Datenimporteur verpflichtet, mit dem
Datenexporteur zusammenzuarbeiten und die Daten zu löschen oder zu berichtigen.
8.5 Dauer der Verarbeitung und Löschung oder Rückgabe
Die Verarbeitung durch den Datenimporteur erfolgt nur so lange, wie in Anhang I angegeben.
Nach Ende der Erbringung der Verarbeitungsleistungen ist der Datenimporteur verpflichtet nach
Wahl des Datenexporteurs alle personenbezogenen Daten im Namen des Datenexporteurs zu
löschen und dem Datenexporteur zu bestätigen, dass dies getan ist oder alle
personenbezogenen Daten, die im Namen des Datenexporteurs in dessen Namen verarbeitet
wurden, zurückzugeben und existierende Kopien zu vernichten. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
die Daten gelöscht oder zurückgegeben wurden, ist der Datenimporteur weiterhin im Rahmen
dieser Klauseln verantwortlich. Für den Fall, dass der Datenimporteur lokalen Gesetzen
unterliegt, die in an der Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten hindern, gilt,
dass der Datenimporteur garantiert, dass er die Daten weiterhin im Rahmen dieser Klauseln
verwaltet und sie nur so lange und so wie von lokalen Gesetzen vorgesehen verarbeitet. Diese
Klausel gilt unbeschadet der Pflichten aus Klausel 14(e), die vorsieht, dass der Datenexporteur
über die gesamte Dauer des Vertrages informiert werden muss, wenn es Grund zur Annahme
gibt, dass er Gesetzen oder Verfahren bereits unterliegt oder unterliegen wird, die nicht mit den
Vorgaben aus Klausel 14(a) vereinbar sind.
8.6 Sicherheit der Verarbeitung
(a) Der Datenimporteur und während der Übermittlung auch der Datenexporteur treffen geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten
zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob
unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur
unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den
personenbezogenen Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener
Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen sie dem Stand der
Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und dem/den
Zweck(en) der Verarbeitung sowie den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die
betroffene Person gebührend Rechnung. Die Parteien ziehen insbesondere eine
‚Verschlüsselung oder Pseudonymisierung, auch während der Datenübermittlung in Betracht,
wenn dadurch der Verarbeitungszweck erfüllt werden kann. Im Falle einer Pseudonymisierung
sollen weitere Informationen, die zulassen, die personenbezogenen Daten einer bestimmten
betroffenen Person zuzuordnen, wenn möglich, allein in der Kontrolle des Datenexporteurs
verbleiben. Im Rahmen der Verpflichtung unter dieser Klausel muss der Datenimporteur
wenigstens die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Anhang II aufgeführt
werden, umsetzten. Der Datenimporteur führt regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen,
dass diese Maßnahmen weiterhin ein angemessenes Schutzniveau bieten.
11
(b) Der Datenimporteur gewährleistet, dass Mitarbeiter nur den Zugang zu den
personenbezogenen Daten haben, der nötig ist, um den Vertrag zu erfüllen, zu bearbeiten und zu
überwachen. Der Datenimporteur gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer
angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(c) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der
Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenimporteur gemäß diesen Klauseln
ergreift der Datenimporteur geeignete Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen
nachteiligen Auswirkungen. Der Datenimporteur informiert weiterhin unverzüglich den
Datenexporteur, nachdem er von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Kenntnis erlangt hat. Eine solche Information beinhaltet die Details des Kontaktpunktes, wo
weitere Informationen erfragt werden können, eine Beschreibung der Art der Verletzung
(inklusive, wenn möglich der Kategorien und der etwaigen Anzahl der betroffenen Personen und
die betroffenen gespeicherten Daten), der vorhersehbaren Folgen und der getroffenen oder
vorgeschlagenen Maßnahmen, um die Verletzung zu beheben, sowie, wenn möglich,
Maßnahmen, um negative Folgen zu vermeiden. Falls und soweit es unmöglich ist, all die
Informationen zur selben Zeit zur Verfügung zu stellen, soll die erste Meldung alle vorhandenen
Informationen enthalten und weitere Informationen sollen dann, wenn sie zugänglich werden,
unverzüglich mitgeteilt werden.
(d) Der Datenimporteur kooperiert mit dem Datenexporteur unter Berücksichtigung der Art der
Verarbeitung der Informationen, die dem Datenimporteur zur Verfügung stehen, und unterstützt
den Datenexporteur, damit der Datenexporteur der Pflicht aus der Verordnung (EU) 2016/679,
insbesondere der Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen
nachkommen kann.
8.7 Sensible Daten
Sofern die Übermittlung personenbezogene Daten umfasst, aus denen die rassische oder
ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder
die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgeht oder die genetische Daten oder biometrische Daten
zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit,
das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer Person oder Daten über strafrechtliche
Verurteilungen oder Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“ wendet der
Datenimporteur spezielle Beschränkungen und/oder zusätzliche Garantien an, die in Anhang I
beschrieben werden.
8.8 Weiterübermittlung
Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des
Datenexporteurs an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden,
die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der
Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im
Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung
daran einverstanden erklärt oder falls
(a) Die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach
Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der diese abdeckt,
(b) Der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder 47 der Verordnung
(EU) 2016/679 im Hinblick auf die betreffende Verarbeitung gewährleistet,
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(c) Die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs- oder regulatorischen
Verfahren von Nöten ist, oder
(d) Die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen
Personen oder anderen natürlichen Personen zu schützen.
Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen
Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.
8.9 Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
(a) Der Datenimporteur bearbeitet Anfragen des Datenexporteurs, die sich auf die Verarbeitung
im Rahmen dieser Klauseln beziehen, unverzüglich und ausreichend.
(b) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. Insbesondere führt
der Datenimporteur geeignete Aufzeichnungen über die im Auftrag des Datenexporteurs
durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten.
(c) Der Datenimporteur stellt dem Datenexporteur alle Informationen zur Verfügung, die
notwendig sind, um zu beweisen, dass die Pflichten, die sich aus diesen Klauseln ergeben,
eingehalten werden und nach Anfrage des Datenexporteurs erlaubt er diesem und hilft in
angemessenen Abständen oder bei der Vermutung, dass sich nicht an die Regeln gehalten wird,
bei Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen dieser Klauseln. Wenn sich der
Datenexporteur für eine Überprüfung oder eine Prüfung entscheidet, soll er die einschlägigen
Zertifikate des Datenimporteurs beachten.
(d) Der Datenexporteur kann wählen, ob er die Prüfung selbst vornimmt oder einen
unabhängigen Prüfer einsetzt. Die Prüfung darf die Kontrolle der Räumlichkeiten oder
physischen Anlagen des Datenimporteurs beinhalten und soll, wenn angemessen, mit vorheriger
Ankündigung erfolgen.
(e) Die Parteien stellen die Informationen auf die in (b) und (c) verwiesen wird, sowie die
Ergebnisse einer jeden Prüfung der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen zur Verfügung.
Klausel 9
Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
(a) Der Datenimporteur besitzt die allgemeine Genehmigung des Datenexporteurs für die
Beauftragung von Unterauftragsverarbeiten, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der
Datenimporteur unterrichtet den Datenexporteur wenigstens dreißig Tage im Voraus schriftlich
über die beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von
Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Datenexporteur damit ausreichend Zeit ein, um vor der
Beauftragung des/der Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu
können. Der Datenimporteur stellt dem Datenexporteur die erforderlichen Informationen zur
Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
(b) Beauftragt der Datenimporteur einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung
bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Datenexporteurs), so muss diese
Beauftragung im Wege eines schriftlichen Vertrags erfolgen, der im Wesentlichen dieselben
Datenschutzpflichten vorsieht wie diejenigen, die den Datenimporteur gemäß diesen Klauseln
binden, einschließlich im Hinblick auf Rechte als Drittbegünstigte für betroffene Personen. Die
Parteien erklären sich damit einverstanden, dass der Datenimporteur durch Einhaltung der
13
vorliegenden Klausel seinen Pflichten gemäß Klausel 8.8 nachkommt. Der Datenimporteur stellt
sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Datenimporteur gemäß
diesen Klauseln unterliegt.
(c) Der Datenimporteur stellt dem Datenexporteur auf dessen Verlangen eine Kopie einer
solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen einschließlich
personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Datenimporteur den Wortlaut der
Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
(d) Der Datenimporteur haftete gegenüber dem Datenexporteur in vollem Umfang dafür, dass der
Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Datenimporteur geschlossenen
Vertrag nachkommt. Der Datenimporteur benachrichtigt den Datenexporteur, wenn der
Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesem Vertrag nicht nachkommt.
(e) Der Datenimporteur vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine
Drittbegünstigtenklausel, wonach der Datenexporteur – sollte der Datenimporteur faktisch oder
rechtlich nicht mehr bestehen oder zahlungsunfähig sein – das Recht hat, den
Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die
personenbezogenen Daten zu lösen oder zurückzugeben.
Klausel 10
Rechte betroffener Personen
(a) Der Datenimporteur unterrichtet den Datenexporteur unverzüglich über jeden Antrag, den er
von einer betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet diesen Antrag nicht selbst, es sei denn,
er wurde vom Datenexporteur dazu ermächtigt.
(b) Der Datenimporteur unterstützt den Datenexporteur bei der Erfüllung von dessen Pflicht,
Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte gemäß der Verordnung (EU 2016/679)
zu beantworten. Zu diesem Zweck legen die Parteien in Anhang II unter Berücksichtigung der Art
der Verarbeitung die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, durch die
Unterstützung geleistet wird, sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen
Unterstützung fest.
(c) Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß (a) und (b) befolgt der Datenimporteur die
Weisungen des Datenexporteurs.
Klausel 11
Rechtsbehelf
(a) Der Datenimporteur informiert die betroffenen Personen in transparenter und leicht
zugänglicher Form mittels individueller Benachrichtigung oder auf seiner Website über eine
Anlaufstelle, die befugt ist, Beschwerden zu bearbeiten. Er bearbeitet umgehend alle
Beschwerden, die er von einer betroffenen Person erhält.
(b) Im Falle einer Streitigkeit zwischen einer betroffenen Person und einer der Parteien bezüglich
der Einhaltung dieser Klauseln bemüht sich die betreffende Partei nach besten Kräften um eine
zügige, gütliche Beilegung. Die Parteien halten einander über derartige Streitigkeiten auf dem
Laufenden und bemühen sich gegebenenfalls gemeinsam um deren Beilegung.
(c) Macht die betroffene Person ein Recht als Drittbegünstigte gemäß Klausel 3 geltend, erkennt
der Datenimporteur die Entscheidung der betroffenen Person an,
14
(i) eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats ihres gewöhnlichen
Aufenthaltsorts oder ihres Arbeitsorts oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Klausel
13 einzureichen,
(ii) den Streitfall an die zuständigen Gerichte im Sinne der Klausel 18 zu verweisen.
(d) Die Parteien erkennen an, dass die betroffene Person von einer Einrichtung, Organisation
oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemäß Artikel 80 (1) der Verordnung (EU)
2016/679 vertreten werden kann.
(e) Der Datenimporteur unterwirft sich einem nach geltendem Unionsrecht oder dem geltenden
Recht eines Mitgliedstaats verbindlichen Beschluss.
(f) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, dass die Entscheidung der betroffenen
Person nicht ihre materiellen Rechte oder Verfahrensrechte berührt, Rechtsbehelfe im Einklang
mit geltenden Rechtsvorschriften einzulegen.
Klausel 12
Haftung
(a) Jede Partei haftet gegenüber der/den anderen Partei(en) für Schäden, die sie der/den
anderen Partei(en) durch einen Verstoß gegen diese Klauseln verursacht.
(b) Der Datenimporteur haftet gegenüber der betroffenen Person, und die betroffene Person hat
Anspruch auf Schadenersatz für jeden materiellen oder immateriellen Schaden, den der
Datenimporteur oder sein Unterauftragsverarbeiter der betroffenen Person verursacht, indem er
deren Rechte als Drittbegünstigte gemäß diesen Klauseln verletzt.
(c) Ungeachtet von Buchstabe b haftet der Datenimporteur gegenüber der betroffenen Person,
und die betroffene Person hat Anspruch auf Schadenersatz für jeden materiellen oder
immateriellen Schaden, den der Datenexporteur oder der Datenimporteur (oder dessen
Unterauftragsverarbeiter) der betroffenen Person verursacht, indem er deren Rechte als
Drittbegünstigte gemäß diesen Klauseln verletzt. Dies gilt unbeschadet der Haftung des
Datenexporteurs und, sofern der Datenexporteur ein im Auftrag eines Verantwortlichen
handelnder Auftragsverarbeiter ist, unbeschadet der Haftung des Verantwortlichen gemäß der
Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls der Verordnung (EU) 2018/1725.
(d) Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass der Datenexporteur, der nach (c) für
durch den Datenimporteur (oder dessen Unterauftragsverarbeiter) verursachte Schäden haftet,
berechtigt ist, vom Datenimporteur den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der der
Verantwortung des Datenimporteurs für den Schaden entspricht.
(e) Ist mehr als eine Partei für Schäden verantwortlich, die der betroffenen Person infolge eines
Verstoßes gegen diese Klauseln entstanden sind, so haften alle verantwortlichen Parteien
gesamtschuldnerisch, und die betroffene Person ist berechtigt, gegen jeder der Parteien
gerichtlich vorzugehen.
(f) Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass eine Partei, die nach (e) haftbar gemacht
wird, berechtigt ist, von der/den anderen Partei(en) den Teil des Schadenersatzes
zurückzufordern, der deren Verantwortung für den Schaden entspricht.
(g) Der Datenimporteur kann sich nicht auf das Verhalten eines Unterauftragsverarbeiters
berufen, um sich seiner eigenen Haftung zu entziehen.
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Klausel 13
Aufsicht
(a) Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass die zuständige Aufsichtsbehörde, die für
die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten des Datenexporteurs in Einklang mit Verordnung (EU)
2016/679 bezüglich der Datenübermittlung die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit
Persoonsgegevens) sein soll, welche als zuständige Aufsichtsbehörde agieren soll.
(b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, sich der Zuständigkeit der zuständigen
Aufsichtsbehörde zu unterwerfen und bei allen Verfahren, mit denen die Einhaltung dieser
Klauseln sichergestellt werden soll, mit ihr zusammenzuarbeiten. Insbesondere erklärt sich der
Datenimporteur damit einverstanden, Anfragen zu beantworten, sich Prüfungen zu unterziehen
und den von der Aufsichtsbehörde getroffenen Maßnahmen, darunter auch Abhilfemaßnahmen
und Ausgleichsmaßnahmen, nachzukommen. Er bestätigt der Aufsichtsbehörde in schriftlicher
Form, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden.
ABSCHNITT III – LOKALE RECHTSVORSCHRIFTEN UND PFLICHTEN IM FALLE DES
ZUGANGS VON BEHÖRDEN ZU DEN DATEN
Klausel 14
Lokale Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten, die sich auf die Einhaltung der Klauseln
auswirken
(a) Die Parteien sichern zu, keinen Grund zu der Annahme zu haben, dass die für die
Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenimporteur geltenden Rechtsvorschriften
und Gepflogenheiten im Bestimmungsdrittland, einschließlich Anforderungen zur Offenlegung
personenbezogener Daten oder Maßnahmen, die öffentlichen Behörden den Zugang zu diesen
Daten gestatten, den Datenimporteur an der Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesen Klauseln
hindern. Dies basiert auf dem Verständnis, dass Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten, die
den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achten und nicht über Maßnahmen
hinausgehen, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig sind, um
eines der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 aufgeführten Ziele
sicherzustellen, nicht im Widerspruch zu diesen Klauseln stehen.
(b) Die Parteien erklären, dass sie hinsichtlich der Zusicherung in Buchstabe a insbesondere die
folgenden Aspekte gebührend berücksichtigt haben:
(i) die besonderen Umstände der Übermittlung, einschließlich der Länge der Verarbeitungskette,
der Anzahl der beteiligten Akteure und der verwendeten Übertragungskanäle, beabsichtigte
Datenweiterleitungen, die Art des Empfängers, den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien und
das Format der übermittelten personenbezogenen Daten, den Wirtschaftszweig, in dem die
Übertragung erfolgt, den Speicherort der übermittelten Daten,
(ii) die angesichts der besonderen Umstände der Übermittlung relevanten Rechtsvorschriften und
Gepflogenheiten des Bestimmungsdrittlandes (einschließlich solcher, die die Offenlegung von
Daten gegenüber Behörden vorschreiben oder den Zugang von Behörden zu diesen Daten
gestatten) sowie die geltenden Beschränkungen und Garantien,
(iii) alle relevanten vertraglichen, technischen oder organisatorischen Garantien, die zur
Ergänzung der Garantien gemäß diesen Klauseln eingerichtet wurden, einschließlich
Maßnahmen, die während der Übermittlung und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
16
im Bestimmungsland angewandt werden.
(c) Der Datenimporteur versichert, dass er sich im Rahmen der Beurteilung nach Buchstabe b
nach besten Kräften bemüht hat, dem Datenexporteur sachdienliche Informationen zur
Verfügung zu stellen, und erklärt sich damit einverstanden, dass er mit dem Datenexporteur
weiterhin zusammenarbeiten wird, um die Einhaltung dieser Klauseln zu gewährleisten.
(d) Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die Beurteilung nach Buchstabe b zu
dokumentieren und sie der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
(e) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, während der Laufzeit des Vertrags den
Datenexporteur unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er nach Zustimmung zu diesen Klauseln
Grund zu der Annahme hat, dass für ihn Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten gelten, die
nicht mit den Anforderungen in Buchstabe a im Einklang stehen; hierunter fällt auch eine
Änderung der Rechtsvorschriften des Drittlandes oder eine Maßnahme (z. B. ein
Offenlegungsersuchen), die sich auf eine nicht mit den Anforderungen in Buchstabe a im
Einklang stehende Anwendung dieser Rechtsvorschriften in der Praxis bezieht.
(f) Nach einer Benachrichtigung gemäß Buchstabe e oder wenn der Datenexporteur anderweitig
Grund zu der Annahme hat, dass der Datenimporteur seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln
nicht mehr nachkommen kann, ermittelt der Datenexporteur unverzüglich geeignete Maßnahmen
(z. B. technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und
Vertraulichkeit), die der Datenexporteur und/oder der Datenimporteur ergreifen müssen, um
Abhilfe zu schaffen, [in Bezug auf Modul drei: gegebenenfalls in Absprache mit dem
Verantwortlichen]. Der Datenexporteur setzt die Datenübermittlung aus, wenn er der Auffassung
ist, dass keine geeigneten Garantien für eine derartige Übermittlung gewährleistet werden
können, oder wenn er von der dafür zuständigen Aufsichtsbehörde dazu angewiesen wird. In
diesem Fall ist der Datenexporteur berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit es um die
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln geht. Sind mehr als zwei
Parteien an dem Vertrag beteiligt, so kann der Datenexporteur von diesem Kündigungsrecht nur
gegenüber der verantwortlichen Partei Gebrauch machen, sofern die Parteien nichts anderes
vereinbart haben. Wird der Vertrag gemäß dieser Klausel gekündigt, finden Klausel 16
Buchstaben d und e Anwendung.
Klausel 15
Pflichten des Datenimporteurs im Falle des Zugangs von Behörden zu den Daten
15.1 Benachrichtigung
(a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur und, soweit
möglich, die betroffene Person (gegebenenfalls mit Unterstützung des Datenexporteurs)
unverzüglich zu benachrichtigen,
(i) wenn er von einer Behörde, einschließlich Justizbehörden ein nach den Rechtsvorschriften
des Bestimmungslandes rechtlich bindendes Ersuchen um Offenlegung personenbezogener
Daten erhält, die gemäß diesen Klauseln übermittelt werden (diese Benachrichtigung muss
Informationen über die angeforderten personenbezogenen Daten, die ersuchende Behörde, die
Rechtsgrundlage des Ersuchens und die mitgeteilte Antwort enthalten), oder
(ii) wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Behörde nach den Rechtsvorschriften des
Bestimmungslandes direkten Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die gemäß diesen
Klauseln übermittelt wurden; diese Benachrichtigung muss alle dem Datenimporteur verfügbaren
Informationen enthalten.
17
(b) Ist es dem Datenimporteur gemäß den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes untersagt,
den Datenexporteur und/oder die betroffene Person zu benachrichtigen, so erklärt sich der
Datenimporteur einverstanden, sich nach besten Kräften um eine Aufhebung des Verbots zu
bemühen, damit möglichst viele Informationen so schnell wie möglich mitgeteilt werden können.
Der Datenimporteur verpflichtet sich, seine Anstrengungen zu dokumentieren, um diese auf
Verlangen des Datenexporteurs nachweisen zu können.
(c) Soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist, erklärt sich der
Datenimporteur bereit, dem Datenexporteur während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen
Abständen möglichst viele sachdienliche Informationen über die eingegangenen Ersuche zur
Verfügung zu stellen (insbesondere Anzahl der Ersuchen, Art der angeforderten Daten,
ersuchende Behörde(n), ob Ersuchen angefochten wurden und das Ergebnis solcher
Anfechtungen usw.).
(d) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Informationen gemäß den
Buchstaben a bis c während der Vertragslaufzeit aufzubewahren und der zuständigen
Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
(e) Die Buchstaben a bis c gelten unbeschadet der Pflicht des Datenimporteurs gemäß Klausel
14 Buchstabe e und Klausel 16, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese
Klauseln nicht einhalten kann.
15.2 Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung
(a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des
Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der
Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden und das Ersuchen
anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende
Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des
Bestimmungslandes gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den
Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom
Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt
der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis
die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die
angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden
Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des
Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe e.
(b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine
etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem
Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des
Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen
Aufsichtsbehörde zur Verfügung.
(c) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, bei der Beantwortung eines
Offenlegungsersuchens auf der Grundlage einer vernünftigen Auslegung des Ersuchens die
zulässige Mindestmenge an Informationen bereitzustellen.
ABSCHNITT IV – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Klausel 16
Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrages
(a) Der Datenimporteur unterrichtet den Datenexporteur unverzüglich, wenn er aus welchen
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Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
(b) Verstößt der Datenimporteur gegen diese Klauseln oder kann er diese Klauseln nicht
einhalten, setzt der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den
Datenimporteur aus, bis der Verstoß beseitigt oder der Vertrag beendet ist. Dies gilt unbeschadet
von Klausel 14 Buchstabe f.
(c) Der Datenexporteur ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung
personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
(i) der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur
gemäß Buchstabe b ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer
angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb einer einmonatigen Aussetzung
wiederhergestellt wurde,
(ii) der Datenimporteur in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt
oder
(iii) der Datenimporteur einer verbindlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer
zuständigen Aufsichtsbehörde, die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln zum Gegenstand hat,
nicht nachkommt.
In diesen Fällen unterrichtet der Datenexporteur die zuständige Aufsichtsbehörde über derartige
Verstöße. Sind mehr als zwei Parteien an dem Vertrag beteiligt, so kann der Datenexporteur von
diesem Kündigungsrecht nur gegenüber der verantwortlichen Partei Gebrauch machen, sofern
die Parteien nichts anderes vereinbart haben
(d) Personenbezogene Daten, die vor Beendigung des Vertrags gemäß Buchstabe c übermittelt
wurden, müssen nach Wahl des Datenexporteurs unverzüglich an diesen zurückgegeben oder
vollständig gelöscht werden. Dies gilt gleichermaßen für alle Kopien der Daten. Der
Datenimporteur bescheinigt dem Datenexporteur die Löschung. Bis zur Löschung oder
Rückgabe der Daten stellt der Datenimporteur weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln sicher.
Falls für den Datenimporteur lokale Rechtsvorschriften gelten, die ihm die Rückgabe oder
Löschung der übermittelten personenbezogenen Daten untersagen, sichert der Datenimporteur
zu, dass er die Einhaltung dieser Klauseln auch weiterhin gewährleistet und diese Daten nur in
dem Umfang und so lange verarbeitet, wie dies gemäß den betreffenden lokalen
Rechtsvorschriften erforderlich ist.
(e) Jede Partei kann ihre Zustimmung widerrufen, durch diese Klauseln gebunden zu sein, wenn
i) die Europäische Kommission einen Beschluss nach Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung
(EU)2016/679 erlässt, der sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten bezieht, für die
diese Klauseln gelten, oder ii) die Verordnung (EU) 2016/679 Teil des Rechtsrahmens des
Landes wird, an das die personenbezogenen Daten übermittelt werden. Dies gilt unbeschadet
anderer Verpflichtungen, die für die betreffende Verarbeitung gemäß der Verordnung (EU)
2016/679 gelten.
Klausel 17
Anwendbares Recht
Diese Klauseln unterliegen dem Recht des EU-Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur
niedergelassen ist. Wenn dieses Recht keine Drittbegünstigtenklauseln zulässt, unterliegen diese
Klauseln dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats, das Rechte als Drittbegünstigte zulässt.
Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht von Irland ist.
Klausel 18
19
Gerichtsstand und Zuständigkeit
(a) Streitigkeiten, die sich aus diesen Klauseln ergeben, werden von den Gerichten eines EU-
Mitgliedstaats beigelegt.
(b) Die Parteien vereinbaren, dass dies die Gerichte von Irland sind.
(c) Eine betroffene Person kann Klage gegen den Datenexporteur und/oder den Datenimporteur
auch vor den Gerichten des Mitgliedstaats erheben, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort
hat.
(d) Die Parteien erklären sich damit einverstanden, sich der Zuständigkeit dieser Gerichte zu
unterwerfen.
20
Anhang I - Parteien; Details der Verarbeitung
Der Datenexporteur ist der Kunde/Datenverantwortliche, wie in der Vereinbarung zur
Datenverarbeitung definiert.
Der Datenimporteur ist Jotform Ltd.
Betroffene Personen beinhaltet Parteien, die Fragebögen eingereicht haben (welche dem
Datenverantwortlichen von Jotform bereitgestellt wurden oder die vom Datenverantwortlichen
mithilfe der bereitgestellten Dienste erstellt wurden), welche an den Datenverantwortlichen
übermittelt wurden; und die Angestellten, Mitarbeiter und Vertragspartner des
Datenverantwortlichen, wenn deren Daten im Rahmen dieser Vereinbarung an Jotform
weitergeleitet worden sind.
Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen die folgenden Personen: Der
Datenexporteur darf personenbezogene Daten in dem Umfang, wie er nur durch den
Datenexporteur festgesetzt und kontrolliert wird, an Jotform und seine Unterauftragsverarbeiter
übermitteln. Diese können personenbezogene Daten von betroffenen Personen der folgenden
Kategorien beinhalten:
• Interessenten, Kunden, Wiederverkäufer, Referrer, Geschäftspartner und Lieferanten des
Kunden (soweit es sich bei ihnen um natürliche Personen handelt);
• Angestellte oder Ansprechpartner von Interessenten, Kunden, Wiederverkäufern, Referrern,
Subunternehmer, Geschäftspartner und Lieferanten des Datenexporteurs (soweit es sich bei
ihnen um natürliche Personen handelt);
• Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder Freelancer des Datenexporteurs (soweit es sich bei
ihnen um natürliche Personen handelt); und/oder
• Natürliche Personen, die vom Datenexporteur ermächtigt worden sind, die dem
Datenexporteur von Jotform Ltd. bereitgestellten Dienstleistungen zu nutzen.
Kategorien von Daten: Die übermittelten personenbezogenen Daten können die folgenden
Kategorien von personenbezogenen Daten beinhalten (Aufzählung nicht abschließend): Name,
Titel, Position, Arbeitgeber, Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer, Fax, Adresse etc.),
Identifikationsdaten, Informationen zum Beruf, Angaben zum Privatleben, Verbindungs- oder
Ortsdaten (inklusive der IP-Adresse).
Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (wenn zutreffend): Die übermittelten
personenbezogenen Daten betreffen die folgenden Kategorien sensibler Daten: Der
Datenexporteur kann Jotform und seinen Unterauftragsverarbeitern im selbst gewählten Rahmen
sensible personenbezogene Daten übermitteln. Diese sensiblen Daten beinhalten, sind jedoch
nicht beschränkt auf personenbezogene Daten, die die rassische oder ethnische Herkunft, die
politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder
21
Gewerkschaftszugehörigkeit beinhalten, sowie die Verarbeitung von Daten, die die Gesundheit
einer Person, ihre sexuelle Orientierung oder ihr Geschlecht betreffen.
Verarbeitungstätigkeit: Die übermittelten personenbezogenen Daten werden grundsätzlich wie
folgt verarbeitet: Die Verarbeitung der Daten zur Erbringung der Dienstleistung durch Jotform
dem Kunden gegenüber.
Verarbeitungsorte: Die Daten werden durch Jotform in den U.S.A. oder durch
Unterauftragsverarbeiter (siehe unten) und, wenn notwendig, damit Jotform die Dienstleistung
erbringen kann und im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen Jotforms, in Ländern wie dem
Vereinigten Königreich oder der Türkei verarbeitet.
Unterauftragsverarbeiter: Unter https://www.jotform.com/subprocessors/ können Sie eine Liste
mit allen Unterauftragsverarbeitern einsehen. Normalerweise werden die Daten nicht an
Unterauftragsverarbeiter übermittelt. Wenn eine Übermittlung stattfindet, dann nur um die
Erbringung der Dienstleistung für den Kunden zu garantieren.
Verarbeitungsdauer bis zur Übermittlung: normalerweise weniger als einen Tag. Die Daten
werden so lange gespeichert wie nötig, um die Dienstleistung dem Kunden gegenüber zu
erbringen, genauer gesagt, wie im Vertrag oder in den auf den Kunden zutreffenden AGB
festgesetzt.
22
Anhang II - Sicherheitsmaßnahmen
Der Datenimporteur verpflichtet sich, die folgenden Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, um die
personenbezogenen Daten zu schützen:
Zugangskontrollen in den Bereichen der Verarbeitung
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter trifft geeignete Maßnahmen, um zu verhindern,
dass Unbefugte Zugang zum Equipment für die Datenverarbeitung (insbesondere Telefone,
Datenbank- und Applikationsserver und ähnliche Hardware) auf denen die personenbezogenen
Daten verarbeiten oder genutzt werden, erlangen können, indem er:
• Sicherheitsbereiche einrichtet;
• Zugangswege beschränkt und schützt;
• Zugangsberechtigungen für Mitarbeiter und Dritte erstellt und diese dokumentiert;
• Den Zugang zum Rechenzentrum, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden so
beschränkt, dass er protokolliert, überwacht und zurückverfolgt werden kann; und
• Geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft, um das Rechenzentrum, in dem personenbezogene
Daten gespeichert werden, zu schützen.
Zugriffskontrollen auf die Datenverarbeitungssysteme
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter trifft geeignete Maßnahmen, um seine
Datenverarbeitungssysteme vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen, indem er:
• angemessene Verschlüsselungstechnologien einsetzt;
• Das Terminal und/oder den Terminalbenutzer des Datenimporteurs/Unterauftragsverarbeiters
und der Verarbeitungssysteme identifiziert;
• dafür sorgt, dass sich die Benutzer-Terminals bei Inaktivität automatisch sperren und
Zugangsdaten und Passwörter zur erneuten Aktivierung von Nöten sind;
• dafür sorgt, dass Benutzerkonten automatisch kurzzeitig gesperrt werden, wenn mehrfach ein
falsches Passwort eingegeben wird, dieses Ereignis dokumentiert wird und Hackversuche
überwacht werden (Alerts); und
23
• dafür Sorge getragen wird, dass alle Zugriffe auf die Daten dokumentiert, überwacht und
nachverfolgt werden.
Zugangskontrollen für die Nutzung bestimmter Bereiche der Datenverarbeitungssysteme
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter verpflichtet sich, dass die Personen, die
Zugriffsrechte auf seine Datenverarbeitungssysteme haben, nur berechtigt sind, die Daten im
Rahmen ihrer Zugriffsrechte (Autorisation) aufzurufen und dass personenbezogene Daten ohne
vorherige Ermächtigung weder gelesen, kopiert oder verändert noch gelöscht werden
können. Dies wird durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht, darunter:
• Mitarbeiterrichtlinien und Training bezüglich der Zugriffsrechte von Mitarbeitern auf
personenbezogene Daten;
• Die Zuordnung von individuellen Terminals und/oder Terminalnutzern und die Nutzungsrechte
bezüglich der individuellen Rolle;
• Die Möglichkeit zur Überwachung von Individuen, die personenbezogene Daten löschen,
hinzufügen oder ändern;
• Die Freigabe von Daten an befugte Personen sowie die Zuordnung spezifischer Rechte und
Rollen;
• Das Nutzen angemessener Verschlüsselungstechnologien;
• Die Kontrolle der Dateien sowie die kontrollierte und dokumentierte Löschung von Daten.
Verfügbarkeitskontrollen
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass personenbezogene Daten vor versehentlicher Zerstörung oder Verlust geschützt sind,
darunter:
• Eine Redundanz in der Infrastruktur;
• Ein Back-up in einem anderen Rechenzentrum, das zur Verfügung steht, falls das Primärsystem
ausfällt.
Übermittlungskontrollen
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Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter trifft geeignete Maßnahmen, um
personenbezogene Daten dafür zu schützen, dass sie von Unbefugten während ihrer
Übertragung oder während des Transports der Daten gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht
werden können. Dies wird durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht, darunter:
• Das Nutzen einer angemessenen Firewall, VPN und Verschlüsselungstechnologien, um die
Gateways und Datenleitungen, durch welche die Daten fließen, zu schützen;
• Die Verschlüsselung bestimmter vertraulicher Mitarbeiterdaten (z. B. personenbezogene
Identifikationsdaten, wie die Ausweisnummer, Kredit- oder EC-Kartennummern) im eigenen
System;
• Benutzerbenachrichtigungen nach vollständiger Übermittlung der Daten (End to End Check);
• soweit möglich die Dokumentation, die Überwachung und die Nachverfolgung aller
Datenübermittlungen.
Eingabekontrollen
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter trifft geeignete Maßnahmen zur Eingabekontrolle,
darunter:
• eine klare Richtlinie zur Befugnis für Eingabe, Lesen, Änderung und Löschung von Daten;
• eine Verifizierung von befugtem Personal;
• Schutzmaßnahmen für Dateneingaben in den Speicher sowie für das Lesen, das Ändern und
das Löschen von gespeicherten Daten;
• das Nutzen von einzigartigen Log-In-Daten oder Codes (Passwörter);
• das Abschließen der Räume (in der Hardware und anderes Equipment lagert) der
Datenverarbeitung;
• das automatische Ausloggen von Benutzer-IDs, die über längere Zeit nicht aktiv waren;
• der Nachweis der erstellen Eingabeberechtigungen im System des
Datenimporteurs/Unterauftragsverarbeiter; und
• die elektronische Erfassung von Eingaben.
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Trennung bei der Verarbeitung nach Einsatzzwecken
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass die für unterschiedliche Zwecke gesammelten Daten getrennt voneinander verarbeitet
werden können, darunter:
• der getrennte Zugang durch Applikationssicherheitssysteme für die entsprechenden Nutzer;
• die modulare Trennung in der Datenbank des Datenimporteurs/Unterauftragsverarbeiters nach
Nutzungsart, d.h. nach Funktionalität und Funktion;
• die Speicherung der Daten auf Datenbankebene in verschiedenen normalisierten Tabellen, die
gemäß ihres Datenverantwortlichen/Kunden oder ihrer Funktion modular getrennt wurden;
• Schnittstellen, Stapelverarbeitungsprozesse und Berichte, die gemäß ihrem Nutzen und ihrer
Funktion erstellt werden, sodass Daten gemäß ihrem Zweck getrennt voneinander verarbeitet
werden können.
Dokumentation
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter dokumentiert die technischen und
organisatorischen Maßnahmen für den Fall einer Prüfung und für die Beweiserbringung. Der
Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass seine Angestellten und andere Person am entsprechenden Arbeitsort sich der technischen
und organisatorischen Maßnahmen wie in diesem Anhang II beschrieben, bewusst sind und sich
an diese halten.
Überwachung
Der Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter ergreift angemessene Maßnahmen, um die
Zugangskontrollen zu den Systemen des Datenimporteurs/Unterauftragsverarbeiters durch die
Systemadministratoren zu überwachen und sicherzustellen, dass sie entsprechen ihrer erteilten
Anweisungen handeln. Das kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass:
• Systemadministratoren individuell ausgewählt werden;
• angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Zugriffsprotokolle auf die Infrastruktur
durch die Systemadministratoren zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, dass sie wenigstens
sechs Monate lang sicher, akkurat und unverändert gespeichert werden;
• jährliche Prüfung der Aktivität der Systemadministratoren bezüglich der Vereinbarkeit mit ihren
übertragenen Aufgaben, den empfangenen Anweisungen durch den
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Datenimporteur/Unterauftragsverarbeiter und geltendem Recht;
• das Führen einer stets aktualisierten Liste mit den Identifikationsdaten (z.B. Name, Vorname,
Funktion oder Organisationsbereich) der Administratoren und ihrer Aufgaben, welche auf Anfrage
unverzüglich an den Datenexporteur übergeben werden kann.